Wie bekomme ich den Nucleus® Freedom™ Soundprozessor?
Tragen Sie einen Sprint™, ESPrit™ oder ESPrit™ 3G oder WSP, MSP, Spectra, ESPrit™ 22 oder ESPrit™ 3G für Nucleus 22 haben Sie die Möglichkeit, den Nucleus Freedom für CI24 oder CI 22 als Neuversorgung bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen:
Freedom™ Soundprozessor kompatibel für alle Nucleus® CI-Träger
Für die Versorgung mit einem neuen Soundprozessor gibt es bei CI-Trägern keine festen Regeln wie bei Hörgeräteträgern. Deshalb muss der Krankenkasse grundsätzlich eine individuelle Hörverbesserung mit dem neuen Soundprozessor nachgewiesen werden. Eine Verbesserung des Tragekomforts durch den neuen Soundprozessor zählt für die Krankenkasse nicht. Je länger der alte Prozessor getragen wurde, 5-6 Jahre sollten es schon sein, umso wohlwollender wird der entsprechende Antrag bei der Krankenkasse gesehen. Ein Umtausch nach nur 2- oder 3-jähriger Tragedauer wird von den meisten Krankenkassen wahrscheinlich nicht genehmigt werden.
Um die Möglichkeit zu erhalten, den Nucleus Freedom Soundprozessor Probe zu tragen, fragen Sie bitte Ihren Audiologen, ob die Klinik Probegeräte zur Verfügung hat. Ist das nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an Ihren Cochlear CI-Service, um sich dort auf die entsprechende Warteliste setzen zu lassen. Sobald Ihnen ein Probegerät zur Verfügung gestellt wird, lassen Sie sich an Ihrer Klinik einen Termin zur Anpassung des neuen Soundprozessors geben. Zunächst erhalten Sie nur den Soundprozessor (ohne Zubehör). Nach der Anpassung des Nucleus Freedom Soundprozessors haben Sie etwa 3 Wochen Zeit, sich an den neuen Klang zu gewöhnen.
Am Ende der Probezeit durchlaufen Sie dann mit beiden Soundprozessoren Hörtests mit Sprache, um den Nutzen der Neuversorgung nachzuweisen. Nach den Tests müssen Sie das Probegerät leider wieder abgeben, um weiteren CI-Trägern das Probetragen zu ermöglichen.
Wurde eine entsprechende Verbesserung im Sprachverstehen erreicht, erhalten Sie von der Klinik ein entsprechendes Testprotokoll sowie eine Verordnung über den Freedom Soundprozessor, am besten auf einem roten Kassenrezept. Beides wird zusammen mit einem Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse eingereicht.
Hat dann die Krankenkasse nach einigen Wochen die Kostenübernahme schriftlich zugesagt, erhalten Sie Ihren eigenen Soundprozessor in der von Ihnen gewünschten Farbe (inkl. Zubehör).
